Tübinger Beschluss
Der Tübinger Beschluss zur „Neubildung studentischer Gemeinschaften“ wurde von der Westdeutschen Rektorenkonferenz (WRK) am 11. Oktober 1949 in Tübingen gefasst. Darin begrüßten die versammelten Rektoren der westdeutschen Universitäten zwar die Bildung studentischer Gemeinschaften, bezeichneten jedoch die „Wiederherstellung alter, überlebter Gemeinschaftsformen“ – gemeint waren die traditionellen Studentenverbindungen – ausdrücklich als Gefahr für die deutschen Hochschulen. Sie appellierten an die Studenten, sich ihrer politischen und sozialen Verantwortung bewusst zu bleiben und den „Blick vorwärts auf neue Ziele, nicht rückwärts zu richten“. Die Altherrenschaften früherer Korporationen riefen sie auf, „die junge Generation bei der Entwicklung neuer, in die Zukunft weisender Gemeinschaftsformen zu unterstützen, statt sie an die Formen vergangener Zeiten zu binden“. Zudem wies die WRK die Regierungen und Landtage der deutschen Länder „nachdrücklich auf ihre Aufgabe hin, du